Vereinfachter Zuwendungsnachweis für Mitgliedsbeiträge und Spenden

Wenn Sie die Musikschule Eppstein-Rossert e.V. mit Spenden bis zu 300 Euro unterstützt haben, benötigen Sie keine gesonderte Zuwendungsbestätigung von uns.

Es genügt, wenn Sie Ihrem Finanzamt mit Ihrer Einkommensteuererklärung dieses Dokument zusammen mit einer Buchungsbestätigung Ihres Kreditinstituts, etwa in Form eines Kontoauszuges oder eines Bareinzahlungsbelegs, vorlegen. Nur für darüber hinausgehende Zuwendungen ist eine vom Verein ausgestellte Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck als Nachweis erforderlich. Diese stellen wir Ihnen bei Bedarf gerne aus.

Der Betrag von 300 Euro gilt übrigens für jede Einzelspende, nicht für die Summe der im Jahr geleisteten Spenden.

Der Verein ist berechtigt, sowohl für Spenden, die ihm zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, als auch für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen auszustellen.

Hier herunterladen: Vereinfachter Zuwendungsnachweis