Wenn Sie die Musikschule Eppstein-Rossert e.V. mit Spenden bis zu 300 Euro unterstützt haben, benötigen Sie keine gesonderte Zuwendungsbestätigung von uns. Es genügt, wenn Sie Ihrem Finanzamt mit Ihrer Einkommensteuererklärung dieses Dokument zusammen mit einer Buchungsbestätigung Ihres Kreditinstituts, etwa in Form eines Kontoauszuges oder eines Bareinzahlungsbelegs, vorlegen. Nur für darüber hinausgehende Zuwendungen ist eine vom […]